MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich)
Im Zuge der Schweizer Energiestrategie 2050 definierte der Bund die sogenannten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, kurz «MuKEn». Diese Thematik ist aber nicht neu, sondern die konsequente Weiterentwicklung der MuKEn 2008, MuKEn 2000, sowie der Musterverordnung rationelle Energienutzung in Hochbauten von 1992. Was aber neu ist, sind die Bestimmungen der MuKEn 2014, welche wir gerne näher erläutern wollen.
Rund 40% des Schweizer Energieverbrauches entfällt auf das Heizen sowie die Wasserproduktion. Aktuell werden diese Energien mit rund 60% fossilen Brennstoffen erzeugt. Unser Strom aus den Steckdosen hingegen wird bereits aus rund 62% erneuerbaren Energien gewonnen. Ein nach MuKEn 2014 realisierter Neubau wird noch rund 3,5 Liter heizöläquivalente Brennstoffe für die Wärmeenergie verbrauchen, umfassend sanierte Gebäude rund 8 Liter. Die Verbrauchsvorgaben sind seit 1975 um über 75% gesenkt worden. Zwischen 1990 bis 2019 wurden die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen im Gebäudebereich schweizweit um 34% gesenkt – dies mit einer Zunahme von Wohngebäuden von 33% im gleichen Zeitraum.
Damit nehmen die Kantone sowie die Eigentümer ihre energiepolitische Verantwortung zur Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich war.
Für Ihre Heizungssanierung ergeben sich nun folgende Handlungsoptionen:
a) Erstellung eines Gebäudeenergieausweises (GEAK), welcher in einem separaten Artikel noch näher erläutert wird. Wenn ein Gebäude bei der Gesamtenergieeffizient mindestens die Klasse D erreicht, bestehen keine zusätzlichen Vorgaben bezüglich dem Heizsystem.
b) Erreichen Sie die Energieklasse D nicht, dann müssen Sie entweder den Energieverbrauch um mindestens 10% senken oder den bereits vorhandenen Energiebedarf durch mindestens 10% erneuerbare Energien abdecken. Um dies zu erreichen, werden Sie Investitionen tätigen müssen. Die MuKEn legen elf Standardlösungen vor, wodurch diese Ziele erreich werden können. Auf Anfrage händigen wir Ihnen diese Auflistung gerne aus.
c) Unabhängig der Energieklasse durch den GEAK-Bericht resp. ohne einen solchen erstellen zu müssen, können Sie Ihre Heizung auch durch einen erneuerbaren Energieträger sanieren.
Zu beachten ist, dass eine Heizung (Öl, Gas) eine Lebensdauer von rund 15 Jahren hat. Erreicht Ihre Heizung in Ihrer Immobilie demnächst dieses Alter, dann empfiehlt sich ein rasches Handeln um hohen Investitionskosten vorzubeugen.
Die MuKEn werden, wie es der Name schon sagt, von jedem Kanton selber ausgearbeitet und hat das Ziel die Standardlösungen festzulegen, welche Wärmeerzeuger-Typen (Öl, Gas, Wärmepumpen, Holz, etc.) bei einer Heizungssanierung ab Inkrafttreten der Bestimmungen noch verbaut werden dürfen, um das nationale Klimaschutzziel zu erreichen. Ist eine Holz-Heizung für Sie erneuerbar? Für die einen Leser ja, für die anderen klar nein. Wie Sie nun merken ist die Festlegung der Bestimmungen nicht einfach und kantonal unterschiedlich. Die ursprüngliche Vorgabe an die Kantone war, die MuKEn bis 2020 umgesetzt zu haben. Auf der untenstehenden Karte können Sie die aktuellen Stände der MuKEn-Bestimmungen nach Kanton entnehmen. Wie Sie erkennen sind die meisten Kantone kurz vor der Umsetzung. Es ist also höchste Zeit sich mit dieser Thematik auseinander zusetzen.
Wir helfen Ihnen gerne und stehen für weitere Fragen zur Verfügung.