E-Mobility
1902 wurde mit der Produktion von Personenwagen mit Elektroantrieb begonnen und dennoch haben sich die Elektromotoren (noch) nicht durchgesetzt. 1994 wollte der damalige Swatch-Chef mit der Daimler-Benz AG ein günstiges Elektro-Stadtauto mit geringem Verbrauch entwickeln, doch der Swatch-Chef stieg aus und Daimler-Benz präsentierte noch im selben Jahr den Smart mit konventionellem Motor. Wie weit wären wir wohl heute, wenn der Smart nur elektrisch produziert worden wäre? Im April 2021 erreichten Elektroautos mit 9% einen neuen Rekordwert an Neuzulassungen. Auch der Bundesrat hat beschlossen, zukünftig rein elektrisch betriebene Fahrzeuge für die Bundesverwaltung anzuschaffen. Der grosse Fahrzeugvermieter Mobility hat beschlossen bis spätestens 2030 alle Fahrzeuge durch elektrische und emissionsfreie zu ersetzen.
Warum kann dies für den Grundeigentümer der entsprechenden Immobilie interessant sein? Bereits mit der Installation von wenigen Elektro-Ladestationen setzen Sie auf ein garantiert stark wachsendes Kundensegment und sind vorallem eines - flexibel. Selbst wenn in der Immobilie (vorläufig) kein Bedarf für E-Mobility besteht, können Sie den Parkplatz «normal» vermieten und generieren Mietertrag.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten E-Mobility auszubauen. Die Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Hausanschluss, welcher über genügend Leistung/Absicherung für die Versorgung der gewünschten Ladestationen verfügt. Wollen Sie gleich mehrere Elektroladestationen anbieten? In diesem Fall benötigt es unumgänglich ein Lastmanagementsystem, welches dafür sorgt, dass sich die verfügbare Ladeleistung optimal auf alle zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt. Durch diese Massnahme verhindern Sie Lastspitzen, welche wiederum zu einer Erhöhung des jährlich zu zahlenden Leistungspreises führen.
Die Kosten für die Grundinstallation werden durch die Eigentümerschaft übernommen. Auch auf diese energetischen Massnahmen erhalten Sie teilweise Förderbeiträge zugesprochen. Die Versorgung der einzelnen Parkplätze aus dem Stromnetz werden durch «Akkus» sichergestellt. Wer diese bezahlen soll, ist eine allgemeine Verhandlungsfrage. Zahlt der Mieter, kann er diese bei einem allfällig späteren Auszug auch wieder mitnehmen, zahlt jedoch der Vermieter, dann kann er dies indirekt auf den Mietzins des Parkplatzes überwälzen. Der Energiebezug für einen Tank ist dem Tankstellenbetreiber, also dem Vermieter, natürlich ebenfalls zu zahlen. Der Preis richtet sich nach den ortsüblichen geltenden Strompreisen, wobei ein kleiner Aufschlag erhoben wird. Um aufwändige Abrechnungen zu vermeiden, gibt es interessante Abrechnungssysteme via Cloud, Internet oder Kartenzahlungen, welche teilweise kostenlos sind.
Wünschen Sie noch mehr über dieses Thema zu erfahren oder haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne für weitere Auskünfte zu Verfügung und unterstützen Sie in der Umsetzung von E-Mobility auch in Ihrer Liegenschaft.