Die Notwendigkeit eines Willensvollstreckers
Nach dem Tod kommen unzählige Aufgaben auf die Hinterbliebenen zu. Neben der Organisation einer Abdankungsfeier und der emotionalen Belastung wartet ein Berg von administrativen Verpflichtungen. Seien es laufende Verträge, Fragen rund um AHV, Steuern, Pensionskasse und Bankkonten oder der digitale Nachlass. Ein eingesetzter Willensvollstrecker kümmert sich professionell um all diese Aspekte. Mindestens so wichtig ist aber seine Rolle als neutraler Verwalter des Erbes. Insbesondere, wenn mehrere Erben vorhanden sind und es unter diesen – wie so oft – Streit geben könnte. Zudem stellt ein Willensvollstrecker ein Garant dar, dass das vorhandene Vermögen während des ganzen Nachlassprozesses geschützt, weiter erhalten und bewirtschaftet wird.
Die Eignung als Willensvollstrecker
Oft wird eine nahestehende Person als Willensvollstrecker eingesetzt, was in verschiedener Hinsicht problematisch ist. Insbesondere die Neutralität ist in Frage gestellt, was beispielsweise die Gleichbehandlung aller Erben angeht. Oder wenn mögliche Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen werden können (verfolgt der Willensvollstrecker etwa auch eigene Interessen?). Ein Willensvollstrecker muss sich zudem im Erbrecht auskennen und wesentliche fachliche Kenntnisse mitbringen für Geldanlagen, Steuern, Versicherungen oder Liegenschaften. Das trifft kaum je auf eine Privatperson zu, bei der zudem auch noch das Risiko besteht, dass sie vor dem Erblasser versterben könnte. Aus all diesen Gründen empfehlen wir dringend, eine Institution – so wie wir es als Treuhandbüro sind – einzusetzen. Dabei ist das gewählte Unternehmen Ansprechpartner der Erben, Behörden und sonstigen Institutionen und führt mit sicherer Hand durch das Verfahren.
Der Prozess der Willensvollstreckung
Selbstverständlich liegt jeder Fall etwas anders, aber so oder so dauert die Phase der Willensvollstreckung länger als die gängige Vermutung. Bei einer einfacheren Ausgangssituation rechnet man mit einem knappen Jahr und bei komplexeren Fällen kann es bis zum Abschluss schon einmal drei Jahre dauern. Ein weiterer Vorteil eines eingesetzten neutralen Willensvollstreckers ist, dass er mögliche Blockaden eines Erben verhindern kann und so zur Prozessbeschleunigung beiträgt. Grundsätzlich wird der Prozess in fünf Phasen gegliedert:
1. Vorbereitung zu Lebzeiten
Die wichtigsten Dokumente für den Willensvollstrecker sind das Testament oder ein Erbvertrag. Je klarer und detaillierter diese ausformuliert sind, desto einfacher und erfolgsversprechender wird der Prozess. Zudem gehört die Evaluation und Ernennung des Willensvollstreckers, die im Testament oder Erbvertrag festgehalten wird, zu einer wichtigen Aufgabe zu Lebzeiten.
2. Sofortmassnahmen nach dem Tod
Der Willensvollstrecker verschafft sich schnell einen Überblick über die vorhandenen Vermögenswerte, um diese beispielsweise vor einer Verschleierung oder Aneignung zu schützen. Daneben stehen dringende administrative Aufgaben an wie das Einreichen von Verfügungen oder die Erfassung des digitalen Nachlasses mit entsprechenden Zugangsdaten.
3. Inventarisierung
Ein vollständiges Inventar mit sämtlichen Vermögenswerten wird erstellt mit Aktiven und Passiven. Zu diesem Zweck besitzen die Willensvollstrecker ein umfassendes Auskunftsrecht, das in einem Zeugnis verbrieft ist. Ein spezifisches Steuerinventar und/oder eine Steuererklärung per Todestag stellt die Grundlage dar für pendente Steuerverfahren und die Erbschaftssteuern.
4. Verwaltung der Erbschaft
In dieser Phase verwaltet der Willensvollstrecker das Nachlassvermögen, ohne dass die Erben darauf bereits Zugriff haben. Er steht mit diesen aber im Austausch, etwa wenn es um Anlageentscheide geht. Er untersteht dabei gesetzlichen Richtlinien und steht unter der Aufsicht staatlicher Behörden. Gleichzeitig arbeitet er den Erbteilungsvertrag aus.
5. Die Erbteilung
Sollten alle Erben ihre Zustimmung zum Erbteilungsvertrag gegeben haben, kann die Erbteilung vollzogen werden. Basis dazu bilden eine Liquiditäts- und Teilungsrechnung. Der Willensvollstrecker berät dabei auch die Erben in Steuerfragen und erledigt die letzten administrativen Aufgaben.
Handeln Sie jetzt
Die Tätigkeit des Willensvollstreckers ist äusserst komplex und erfordert je nach Situation auch einiges an Fingerspitzengefühl. Für den Erblasser bedeutet die Vergabe eines solchen Mandats einen grossen Mehrwert, indem die Umsetzung des «letzten Willens» sichergestellt ist und allfällige Konflikte möglichst vermieden werden können. Letzteres ist auch ein Mehrwert für die Angehörigen, ebenso der sorgfältige Umgang mit Vermögenswerten während der Nachlassperiode. Wir von der Taxalis Treuhand AG verfügen über eine weitreichende Erfahrung als Willensvollstreckerin. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen gerne auf, wie wir Sie kompetent begleiten – sowohl in Ihrem Sinne wie auch im Interesse Ihrer Angehörigen. Melden Sie sich gerne bei uns.