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Steuerliche Neubewertung von Liegenschaften im Kanton Zürich – was sind die Folgen?

Die steuerliche Neubewertung von Liegenschaften im Kanton Zürich hat weitreichende Auswirkungen auf die Eigentümer von Immobilien und deren Steuerbelastung. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Regionale Gewichtung: Die Analyse der im Kanton Zürich gehandelten Verkaufspreise und erzielten Mieteinnahmen hat ergeben, dass die Werte von Gemeinde zu Gemeinde stark abweichen. Aus diesem Grund wurde ein Berechnungsmodell entwickelt, wo für jede Gemeinde basierend auf den aktuellen Marktgegebenheiten individuelle Sätze festgelegt wurden. Diese Anpassung führt zwangsweise zu grösseren Veränderungen besonders bei jenen Gemeinden, die am oberen und am unteren Ende der Marktwerte liegen.
  2. Steuerwert für die Vermögenssteuer: Durch die Neubewertung werden die Liegenschaftswerte an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst. Bei Liegenschaften, welche zuletzt mit Einführung der bisherigen Weisung im Jahr 2009 neu bewertet wurden, wird durch die Neubewertung ein höherer Steuerwert resultieren. Bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeliegenschaften, wird die Anpassung des Kapitalisierungssatzes zu einem um rund 40% höheren Steuerwert führen. Da der Steuerwert als Basis für die Vermögenssteuer dient, führt dies in den meisten Fällen zu einer höheren Vermögenssteuerbelastung für die Eigentümer.

Eigenmietwert: Für selbstgenutzte Liegenschaften wird der Eigenmietwert ebenfalls neu berechnet.  Dies mit dem Ziel, dass diese einer lokalen marktgerechten Miete nahe kommen. Der Eigenmietwert wird nach geltendem Recht als Einkommen versteuert, wodurch eine Anpassung tiefere oder höhere Einkommenssteuern zur Folge hat. Insbesondere jene Eigentümer, deren Liegenschaft letztmals im Jahr 2009 neu bewertet wurde, werden hiervon negativ betroffen sein.

  1. Steuerprogression: Da der Kanton Zürich und der Bund ein progressives Steuersystem haben, kann eine Erhöhung des steuerlichen Liegenschaftswerts oder des Eigenmietwerts dazu führen, dass Immobilienbesitzer in einen höheren Steuersatz rutschen, was ihre Steuerbelastung zusätzlich erhöht.
  2. Belastung für Rentner: Besonders für ältere Personen, die in einer schuldenfreien Immobilie wohnen, kann die höhere Steuerbelastung problematisch sein, da sie oft ein festes (Renten-)Einkommen haben und durch die höhere Steuerbelastung in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten.

Diese Neubewertung hat also das Potenzial, die finanziellen Rahmenbedingungen für viele Immobilienbesitzer im Kanton Zürich erheblich zu verändern. Wir beraten Sie gerne eingehend zu diesem Thema.