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Neue Gesetze für mehr Transparenz

Seit 1. Oktober 2026 sind zwei neue Gesetze in Kraft, welche die Transparenz wirtschaftlicher Verhältnisse erhöhen beziehungsweise illegale Machenschaften verhindern sollen. Das erste Gesetz namens TJPG (Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen) stellt die rechtliche Grundlage für die Einführung eines Transparenzregisters dar. Die zweite Gesetzesänderung betrifft eine Revision des Geldwäschereigesetztes (GwG). Die beiden Gesetze hängen zusammen und führen neue Pflichten für juristische Personen bzw. für berufsmässige Berater ein.

1. Das neue Transparenzregister

Um es vorwegzunehmen: Die Einführung eines Transparenzregisters ist nichts Revolutionäres, sondern vielmehr eine Angleichung an internationale Standards. Denn über 100 Länder (darunter sämtliche EU-Mitglieder) kennen bereits ein vergleichbares Instrument. Das Ziel eines solchen Registers ist, die Transparenz bei Eigentums- und Kontrollstrukturen zu erhöhen. Damit wiederum sollen Machenschaften wie Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder Korruption verhindert werden. Vom Gesetz betroffene Unternehmen müssen die Personalien der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie deren Art der Kontrolle offenlegen. Das betrifft Personen, die über 25% des Kapitals oder der Stimmen verfügen. Falls keine natürliche Person diese Kriterien erfüllt, gilt subsidiär das oberste Mitglied des leitenden Organs, was meist der CEO oder der VR-Präsident ist. Durch die Fokussierung auf natürliche Personen will man die «wirklich» Berechtigten erfassen. So soll auch bei komplexen Holding- oder Beteiligungsstrukturen bis zur tatsächlich kontrollierenden Person «durchgeschaut» werden können.

Zur Meldung verpflichtet sind u.a. Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Kommanditgesellschaften und bestimmte Investmentgesellschaften wie etwa SICAV.

Nicht meldepflichtig sind u.a. Vereine, Stiftungen, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder börsenkotierte Gesellschaften.

Die wirtschaftlich berechtigten Personen müssen dem Unternehmen innert einem Monat ihren Kontrollerwerb oder eine relevante Änderung der Besitzverhältnisse mitteilen. Die Unternehmen wiederum müssen diese Änderungen laufend melden. Für die Erstmeldung haben sie gewisse, abgestufte Zeitfristen ab 1. Januar 2027. Am meisten Zeit – nämlich bis zum 1. Oktober 2028 – haben Unternehmen, die bereits umfassende Angaben im Handelsregister haben.

Im Gegensatz zum Handelsregister ist das Transparenzregister nicht öffentlich einsehbar. Es wird vom EJPD (Eidgenössisches Amt für Justiz und Polizei) geführt und die Eingangspforte zur Meldung ist der offizielle E-Government-Schalter «EasyGov» (www.easygov.swiss). Unter bestimmten Voraussetzungen können Berechtigte Einsicht in die Registerdaten nehmen. Die neuen Meldepflichten und ihre laufenden Aktualisierungen sollten von den letztlich verantwortlichen CEO’s und VR-Präsidenten ernst genommen werden, drohen doch Bussen bis zu CHF 500'000.

2. Revision des Geldwäschereigesetzes

Kernstück der Gesetzesänderung ist die Ausweitung auf Berater. Damit sollen ebenfalls internationale Standards erfüllt werden und der Finanzplatz Schweiz wirksamer vor illegalen Finanzflüssen geschützt werden. Bisher waren bereits Finanzintermediäre und Händler dem GwG unterstellt; neu sind es alle Personen (natürliche und juristische), die berufsmässige Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Finanztransaktionen, Firmengründungen, Grundstückgeschäften etc. erbringen. Das betrifft also zahlreiche Anwälte, Notare, Steuerberater oder Treuhänder. Auch die Taxalis Treuhand AG…

Neu unter das GwG zu fallen, bedeutet vor allem, zusätzliche Sorgfaltspflichten wahrzunehmen. Dazu gehören Identifikation und Abklärung der wirtschaftlich (wirklich) Berechtigten und – bei entsprechenden Verdachtsmomenten – Meldepflichten gegenüber den Behörden.

Lassen Sie sich beraten

Wir von Taxalis kennen die Materie natürlich auch im Detail und informieren Sie gerne weitergehend, begleiten Sie durch die angezeigten Prozesse und beraten Sie ganzheitlich rund um diese Themen. Gerne können Sie uns unverbindlich hier kontaktieren.