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Die neuesten MWST-Sätze im Überblick

Mit Konsum Steuereinnahmen generieren – das Konzept der Mehrwertsteuer lässt sich in einem Satz erklären. Seit 1995 zahlt man in der Schweiz auf fast jedes Produkt und auf fast jede Dienstleistung eine Mehrwertsteuer. Unternehmen geben diese im Anschluss an den Staat weiter. Die Mehrheit der KMU in der Schweiz überschreiten die Umsatzgrenze von CHF 100'000 pro Jahr und sind im Normalfall umsatzsteuerpflichtig.

Die Mehrwertsteuern sind eine der essenziellsten Einnahmequellen des Bundes: Mit über 24 Milliarden Franken bilden sie 2022 mehr als 30 Prozent der Gesamteinnahmen – Tendenz steigend. Denn per 1. Januar gelten neue Mehrwertsteuersätze.

Was die Änderungen für Sie als Privatperson bedeuten

Im nächsten Jahr bezahlt man für Produkte wie digitale Geräte oder Dienstleistungen wie ein Fitnessabonnement 0.4 Prozent mehr – so hoch fällt die Differenz des angepassten MWST-Normalsatzes aus – von 7.7 Prozent auf 8.1 Prozent. Für Nahrungsmittel oder Medikamente zahlt man künftig 0.1 Prozent mehr, denn für diese Produkte gilt der reduzierte Satz von neu 2.6 Prozent. Der Steuersatz für Übernachtungen mit Frühstück wird ebenfalls um 0.1 Prozent angepasst. Unten sehen Sie die Tabelle mit der Übersicht aller Anpassungen.

Was die neuen Werte für Ihr Unternehmen heissen

Für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin bedeutet die Erhöhung der Mehrwertsteuer eine Anpassung Ihrer Buchhaltung und Fakturierung.

Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen. Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen. Werden Leistungen für einen Zeitraum verrechnet, der über das Jahresende hinausgeht, sind die Leistungen entweder aufzuschlüsseln oder gesamthaft zum höheren Satz abzurechnen.

Das Mehrwertsteuergesetz sieht mehrere Abrechnungsmethoden vor – etwa die effektive Abrechnungsmethode oder die Abrechnung nach Saldo- und nach Pauschalsteuersätzen – die je nach Einzelfall Vor- oder Nachteile bieten. Zudem können Sie auch zwischen der vereinbarten und der vereinnahmten Abrechnung wählen.

Möchten Sie im Bereich Mehrwertsteuer kompetent beraten werden? Wir unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns.