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Der Gewinnungskostenüberschuss bereitet Ihnen Sorgen? Wir helfen Ihnen weiter!

Gewinnungskosten sind Beträge, die im Zusammenhang mit Eigentumsliegenschaften anfallen können. Dazu gehören etwa Schuldzinsen, Unterhaltskosten und Verwaltungskosten.

Es kommt zu einem Gewinnungskostenüberschuss, wenn z. B. die Kosten des Liegenschaftsunterhalts grösser als dessen Einnahmen sind.

Es gilt zu beachten, welche Regeln für jeden einzelnen Kanton gelten, in dem sich das Grundstück befindet. Dieser Kanton bezeichnet man als Belegenheitskanton. Er hat ein Besteuerungsrecht auf die Immobilie und auf deren Ertrag. Der Gewinnungskostenüberschuss wird anfänglich mit anderen Einnahmen im Belegenheitskanton verrechnet. Kommt es zu weiteren Gewinnungskostenüberschüssen, werden für die Verrechnung die Einkünfte im Kanton des Hauptsteuerdomizils herangezogen.

Das gilt für den steuerlichen Vortrag von Gewinnungskostenüberschüssen

Liegenschaftskosten, die mit dem Sparen von Energie zusammenhängen, können unter Umständen auf die beiden folgenden Steuerperioden übertragen werden. Der Kanton Zürich redet in diesem Kontext von Investitionen, die sowie dem Energiesparen wie auch dem Umweltschutz dienen. Unter anderem werden diese drei Bereiche in Betracht gezogen: die Heizung, die Isolierung und die Gebäudehülle.

  • Die Heizung: Der Einsatz von Fernwärme, Wärmepumpen oder Solaranlagen in Ihrer Immobilie sind einige Heizungsvarianten, die der Kanton als umweltfreundlich einstuft.
  • Die Isolierung: Die Wärmedämmung von Böden, Wänden, Dächern und Decken dient dem Umweltschutz.
  • Die Gebäudehülle: Eine Fassadendämmung und der Ersatz von abgedichteten Fenstern zählen ebenfalls zu den grünen Massnahmen des Kantons.

Wie der Kanton Zürich informiert, gilt ab der Steuerperiode 2020 folgende Regelung: «Investitionen und Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau nach § 30 Abs. 2 zweiter Satz StG sind in den nachfolgenden zwei Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuerperiode, in der die Aufwendungen angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können.»

Sie wissen nicht genau, wie das steuerlich funktioniert? Sie wollen noch mehr optimieren? Kein Problem. Wir stehen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns (Erich Henzelmann) auf.