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BVG-Reform – Fakten und Folgen

Die grundsätzlichen Ziele der BVG-Reform sind, der steigenden Lebenswartung zu begegnen, die Finanzierung zu sichern, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten zu verbessern. Dazu wurde ein Massnahmen-Paket geschnürt, das im Wesentlichen folgende fünf Elemente umfasst:

1.Tieferer Umwandlungssatz

Es ist eine Senkung von aktuell 6,8% auf 6,0% vorgesehen, was zu einer Renteneinbusse von rund 12% führen würde. Die Auswirkungen der weiteren Massnahmen wirken sich je nach Einkommen positiv auf die zukünftige Rente aus, wodurch bestimmte Personengruppen auch von höheren Renten profitieren können. Zusätzlich steigen in vielen Fällen jedoch auch die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber. Aber Achtung: Dies betrifft nur das BVG-Obligatorium und keine Pensionskassen mit überobligatorisch versicherten Leistungen (die Mehrheit der Fälle).

2.Glättung der Altersgutschriften

Die Höhe der Altersgutschriften, die neben den Zinsgutschriften das Altersguthaben bilden, hängt vom Beitragsalter ab. Aus den heutigen vier verschiedenen Abstufungen sollen nur noch zwei werden, die sich auch noch weniger stark unterscheiden sollen. (Konkret: 25-44 Jahre: 9%, 45-65 Jahre: 14%). Damit sollen ältere Arbeitnehmende „günstiger“ werden und ihre Arbeitsmarkt-Chancen verbessert werden. Auch diese Massnahme betrifft nur den obligatorischen Bereich.

3.Senkung der Eintrittsschwelle

Mit der BVG-Reform würden Personen ab einem Jahreslohn von 19‘845 CHF statt wie bisher von 22‘050 CHF obligatorisch über die berufliche Vorsorge versichert. Das betrifft insbesondere Teilzeit- und Mehrfachangestellte und damit viele Frauen. Man schätzt, dass in der Schweiz rund 70‘000 Personen davon betroffen bzw. neu versichert wären.

4.Reduktion des Koordinationsabzugs

Heute werden Lohnteile, die bereits in der AHV gesichert sind, von den BVG-Leistungen abgezogen. Dieser Betrag ist im Hinblick auf eine maximale AHV-Rente fix auf 25‘725 CHF definiert. In Zukunft soll er tiefer und variabler sein und 20% des jeweiligen AHV-Lohns entsprechen. Das käme Wenigverdienern und Teilzeitangestellten zugute.

5.Kompensationen für die Übergangsgeneration

Unter der Senkung des Umwandlungssatzes würden diejenigen am meisten benachteiligt, welche in den nächsten Jahren pensioniert werden. Deshalb erhalten die älteren Jahrgänge abgestufte Rentenzuschläge – allerdings nur, wenn das Altersguthaben nicht 441‘000 CHF übersteigt. Bei den Jüngeren wirkt die Senkung des Koordinationsabzugs und die Anpassung der Altersgutschriften so, dass ihre Einbussen kompensiert werden sollten. Die Rentenzuschläge werden jedoch von allen Versicherten finanziert, wodurch eine Umverteilung von den jüngeren zu den älteren Erwerbstätigen stattfindet.

Wir beraten Sie gerne eingehend zum Thema und beurteilen mit Ihnen gemeinsam Ihre persönliche Situation.